Laut Satzung können durch die Mittel der Stiftung verschiedenste gemeinnützige Bereiche rund um das Zusammenleben der Menschen in Lichtenau gefördert werden - und zwar nicht nur vereinsbezogene Aktivitäten, sondern auch Initiativen engagierter Einzelpersonen oder Gruppen:
Projekte und Maßnahmen
Alle Anträge, die an die Stiftung gestellt werden, müssen sich einem oder mehreren dieser genannten Stiftungszwecke zuordnen lassen.
Genaue Informationen erhalten Sie in unseren Förderrichtlinien. Zur Antragsstellung nutzen Sie unser Förderantragsformular. Sie können diese PDF-Datei direkt ausfüllen oder ausdrucken und uns zusenden.
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Nachricht und wir melden uns umgehend bei Ihnen.