Laut Satzung können durch die Mittel der Stiftung verschiedenste gemeinnützige Bereiche rund um das Zusammenleben der Menschen in Lichtenau gefördert werden - und zwar nicht nur vereinsbezogene Aktivitäten, sondern auch Initiativen engagierter Einzelpersonen oder Gruppen:

 

Projekte und Maßnahmen

  • des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie des Umweltschutzes,
  • Klimaschutz und Energieeffizienz
  • von Wissenschaft und Forschung,
  • der gesundheitlichen Versorgung,
  • der Jugend- und Altenhilfe,
  • von Kunst und Kultur,
  • des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege,
  • der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe,
  • der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten sowie des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer,
  • internationaler Gesinnung und des Völkerverständigungsgedankens,
  • des Sports,
  • der Heimatpflege und Heimatkunde,
  • des traditionellen Brauchtums,
  • der Unterstützung hilfsbedürftiger Personen und
  • des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke.

Alle Anträge, die an die Stiftung gestellt werden, müssen sich einem oder mehreren dieser genannten Stiftungszwecke zuordnen lassen.

 

Genaue Informationen erhalten Sie in unseren Förderrichtlinien. Zur Antragsstellung nutzen Sie unser Förderantragsformular. Sie können diese PDF-Datei direkt ausfüllen oder ausdrucken und uns zusenden.

Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Nachricht und wir melden uns umgehend bei Ihnen.