In Erinnerung bleiben durch testamentarische Stiftung

Sie können die Bürger- und Energiestiftung durch Testament mit Vermögenswerten aus dem Nachlass bedenken und dabei genau festlegen, wofür Ihr Nachlass Verwendung finden soll. Damit bleibt Ihre gute Tat und Ihr Name auch späteren Generationen erhalten.