Die Stiftung braucht
Machen Sie mit, durch
Für Ihre finanzielle Zuwendung an die Stiftung erhalten Sie eine den gesetzlichen Erfordernissen entsprechende Bestätigung.
Zustiftungen und Spenden an die Stiftung sind im Rahmen der steuerlichen Höchstbeträge abzugsfähig. Der Gesetzgeber begünstigt Zuwendungen an Stiftungen, so dass in
der Regel von einer vollen Absetzbarkeit ausgegangen werden kann.
Einzelheiten finden Sie unter Link "Steuerliche Aspekte“.